Cuxhafen an der Nordsee

 

 

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Eine Kur bekommen
Natürlich können Sie jederzeit auf eigene Kosten kuren. Ein Rezept o.ä. ist hierfür nicht nötig. Soll Ihre Kur von Ihrer Krankenkasse bezahlt o d er zumindest bezuschusst werden, so ist Ihr behandelnder Arzt erster Ansprechpartner. Er bescheinigt di e Dringlichkeit einer Kur und wählt unter Berücksichtigung de r geeigneten Kurmittel den Kurort aus.

Zur Klärung de r Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an eine de r nachfolgenden Institutionen.

* Krankenkasse (für Krankenversicherte sowie Rentner),
* Rentenversicherung (für diejenigen, die rentenversichert
sind o d er es eine bestimmte Zeit lang waren),
* Sozialamt (zuständig für diejenigen, di e nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig gelten und weder kranken-, noch rentenversichert sind),
* Unfallversicherungsträger o d er Berufsgenossenschaften (nach einem Arbeitsunfall o d er während eines Schul- o d er Kindergartenbesuches),
* Versorgungsamt (für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte und Opfer von Gewalt),
* Beihilfestelle (für Angehörige des öffentlichen Dienstes soweit kein sonstiger Anspruch besteht),
* Hauptfürsorgestelle o d er überörtlicher Rehabilitationsträger (bei ungeklärter Zuständigkeit).

Bevor Sie eine ambulante Kur im Nordseeheilbad Cuxhafen antreten, müssen Sie zunächst einen de r örtlichen Badeärzte aufsuchen.